Für die Stadt Wörgl wurden neue Wohnungsvergaberichtlinien ausgearbeitet. Diese stießen bei fast allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen auf sehr viel Zustimmung, nur GR Özlem Harmanci (Grüne) übte scharfe Kritik.
„Gemeinsam ist es gelungen, Richtlinien zu erstellen, die eine gerechte und transparente Vergabe der Wohnungen ermöglichen“, erklärte der Referent für Wohnen und Senioren, GR Walter Altmann (ÖVP) und dankte zugleich für die gute Zusammenarbeit aller Fraktionen.
Punkte nur noch für zwei Kinder
Eine gravierende Änderung betrifft die Punktevergabe bei größeren Familien: Bisher gab es für jedes Kind 10 Punkte, in den neuen Vergaberichtlinien bekommen Wohnungswerber für die ersten beiden Kinder zwar jeweils 15 Punkte, ab dem dritten Kind kommen allerdings keine weiteren Punkte mehr dazu. „Inhaltlich ist es ein großer Sprung, um den Wörglern wieder die Möglichkeit zu geben, vielleicht doch eher zu Wohnungen zu kommen, als es vorher der Fall war“, lobt Vize-Bgm. Roland Ponholzer (Wir für Wörgl) die neuen Vergaberichtlinien. Harmanci sieht darin eine Diskriminierung: „Es ist eine Benachteiligung von kinderreichen Familien und eine Diskriminierung, wenn man nur von zwei Kindern ausgeht. Ich weiß auch, was der Hintergrund und die Einstellung dazu ist.“ Bgm. Michael Riedhart (ÖVP) verteidigt diese neue Regelung: „Wir haben in Österreich eine Geburtenrate von 1,4 Kindern pro Familie. Das trifft genau den Zahn der Zeit. Es ist oftmals so, dass viele Eltern mit ein bis zwei Kindern gar nicht zum Zug kommen. Man will eine Fairness schaffen.“ Auch GR Christopher Lentsch (FWL) gefallen die neuen Richtlinien sehr gut: „Die Wohnungsvergaberichtlinien wurden ein Stück freiheitlicher.“ Altmann erklärte dazu, dass es in Wohnanlagen ein großes Problem mit Familien mit fünf bis sechs Kindern gebe.
Was bei diesem Punkt in vielen Wortmeldungen angedeutet - jedoch nicht ausgesprochen wurde: Mit der neuen Punktevergabe wird den oftmals kinderreicheren Familien mit Migrationshintergrund ein bisheriger Vorteil genommen.
Weiterer Kritikpunkt: Freiwillige Sprechstunde
Weiters kritisiert Harmanci das Zusatzangebot einer freiwilligen Sprechstunde scharf: „Wir sind nicht der Meinung, dass diese Sprechstunde freiwillig ist. Wofür gibt es die Punktevergabe, wenn wir dann zusätzlich noch eine Sprechstunde haben. Wenn jemand eine Wohnung sucht, wird er zu dieser Sprechstunde gehen müssen, sich schön anziehen und weinen müssen, damit man eine Wohnung bekommt.“
Riedhart sieht diese Behauptungen aus der Luft gegriffen: „Eine Sprechstunde hat auf die Entscheidung des Stadtrates keine Auswirkung. Es ist ein freiwilliges Angebot.“ Auch Altmann weist diese schweren Vorwürfe zurück: „Wir haben einen hohen Anteil an Wohnungswerbern mit Migrationshintergrund. Es geht darum, ihnen zu erklären, um was es geht. Die Sprechstunde ist Bürgernähe.“ Auch Ponholzer entgegnet Harmanci: „Ich verstehe nicht, wie man so etwas Gutes jetzt mit subtilen Unterstellungen schlecht machen kann. Wir schaffen es jetzt endlich, einen großen Konsens zu finden.“
Die neuen Wohnungsvergaberichtlinien wurden mit 19:2 Stimmen mehrheitlich beschlossen, die beiden Gemeinderätinnen der Wörgler Grünen stimmten dagegen.
GR Özlem Harmanci kritisierte die neuen Wohnungsvergaberichtlinien.
Der von Bgm. Martin Krumschnabel (Parteifreie) zur Anzeige gebrachte Sachverhalt „Angebot zu einem Bebauungsplan gegen die ,Gefälligkeit´, dass bei Übertragungen und Beiträgen nicht mehr die Fraktionsbezeichnung MFG eingeblendet wird“ wird mangels Anfangsverdacht nicht zu Ermittlungen führen.
Mit 17. Oktober wurde SR Lukas Blunder (ehemals MFG) von der Staatsanwaltschaft Innsbruck verständigt, dass es zu keinen Ermittlungsverfahren kommen wird.
Diese begründete ihre Entscheidung damit, dass dem eingebrachten Sachverhalt (der Kufsteinblick berichtete) keine gefährliche Drohung zu entnehmen ist und damit der Tatbestand der versuchten Nötigung nicht erfüllt ist. Auch ein Missbrauch der Amtsgewalt kommt nicht in Betracht, da die Einblendung einer Listenbezeichnung kein Amtsgeschäft darstellt. „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde daher gemäß § 35 StAG abgesehen“, so Staatsanwalt Mag. Markus Grüner im Bescheid.
Keine Gegenklage
„Den Bürgermeister rufe ich dazu auf, damit aufzuhören politische Mitbewerber, deren Kernaufgabe es ist, kritisch und nachfragend auf die Arbeit der Stadtregierung zu achten, bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen“, reagierte Blunder auf die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft, und weiter: „Es scheint fast so, dass diese Anschuldigungen lediglich dazu dienten, meinen Ruf über mehrere Monate hinweg zu beschädigen und uns von unserer Arbeit abzuhalten.“
Von einer Gegenklage, die der Anwalt von Blunder, Mag. Markus Abwerzger, in einem Schreiben anspricht, will er absehen: „Dafür sollte kein Platz sein im Gemeinderat“.
In Richtung GR Thimo Fiesel (Grüne) richtete er zudem nochmals aus: „Gegen mich wird nicht ermittelt, auch nicht zweifach, wie mehrfach falsch behauptet wurde“.
Gemeint ist neben der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft die private Klage von Fiesel gegen Blunder. „Ich vertraue in diesen Fragen generell auf die Entscheidungen unserer Justiz. Das gilt auch für die Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht, bei der sich Stadtrat Blunder, am Mittwoch meiner Privatanklage auf üble Nachrede stellen muss,“ konterte Fiesel.
Bürgermeister nimmt Entscheidung zur Kenntnis
„Wenn der Fall eingestellt wurde, nehme ich das zur Kenntnis. Es ist aber natürlich keine gute Nachricht, dass Politiker ungestraft solche unglaublichen Dinge dürfen. Moralisch ist das aber trotzdem letztklassig“, so Bgm. Krumschnabel zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen einzuleiten.
Gegen Lukas Blunder wird es keine Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft geben.
Foto: Herbert Koffou
Vergangenen Dienstag, 17., sowie Mittwoch, 18. Oktober fand im Mehrzwecksaal von Schwoich die zweite mündliche Verhandlung zur geplanten Baurestmassendeponie im Steinbruch Neuschwendt statt. Um die Deponie zu verhindern, fordert die Bürgerinitiative weiter eine Umweltverträglichkeitsprüfung - diese könne jedoch nur der Landesumweltanwalt beantragen.
Die Firma Rohrdorfer Umwelttechnik will auf rund 1/3 der vorhandenen Fläche im Steinbruch eine Baurestmassendeponie errichten (der Kufsteinblick berichtete). Eine Bürgerinitiative in Schwoich will diese mit allen Mitteln verhindern - viele besorgte Bürger erschienen daher auch zum zweitägigen Verhandlungsmarathon in den bis auf den letzten Platz gefüllten Mehrzwecksaal in Schwoich. „Hinter dem harmlos klingenden Namen Baurestmassendeponie verbirgt sich die Möglichkeit, giftige Schlämme und Schlacken abzulagern, vieles davon wohl aus der deutschen Zementindustrie. Und diese Schadstoffe gelangen dann unweigerlich mit dem Wind in unsere Wohngebiete, Wälder und Wiesen und in unsere Quellgebiete. Damit ist nicht nur unsere Gesundheit gefährdet, auch unsere Häuser und Grundstücke werden deutlich weniger wert sein. Dazu sollen giftige Deponiesickerwasser kostengünstig unaufbereitet in die Weissache fließen“, erläuterte die BI Schwoich.
Letzte Chance UVP?
Baurestmassendeponien mit einem Gesamtvolumen von mindestens 1.000.000 m3 sind zwingend einer UVP im vereinfachten Verfahren zu unterziehen - dieser Schwellenwert wird bei diesem Projekt jedoch nicht erreicht. „Nach dem zweitägigen Verhandlungsmarathon fühlen sich die Bürger von Schwoich von den Behörden nicht nur im Stich gelassen, sondern verraten und verkauft, was ihr Recht und den Schutz auf eine intakte Umwelt betrifft“, zieht die BI Schwoich ein Fazit. „Nachdem der Landes-Sachverständige am ersten Tag eingeräumt hat, dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sehr stark sein werden, hat der Landesumweltanwalt, der als einziger noch eine UVP beantragen kann, völlig überraschend die Verhandlung verlassen und ist auch zu dem so wichtigen Thema Emissionen und Immissionen nicht mehr aufgetaucht. Seine Assistentin verlas lediglich ein übermitteltes Abschlussstatement am Nachmittag des ersten Verhandlungstages“, schildert die BI. Die Bürgerinitiative appelliert deshalb nochmals an den Landesumweltanwalt, eine UVP zu beantragen, um dieses Projekt noch zu stoppen.
Weiters würden lt. BI die im Abfallwirtschaftsgesetz geforderten Alternativstandorte gänzlich fehlen - obwohl es in der Nähe besser geeignete Standorte geben würde (Steinbruch Schmiedl, alter Steinbruch Wachtl-Thiersee). „Das Argument, dass diese Standorte nicht in Betracht kämen, war der aktive Bergbaubetrieb. Mehr Verhöhnung der Bevölkerung geht nicht.“
Benachteiligt sah sich die BI auch bzgl. der Verhandlungsführung: Beim durchgeführten Frage-Antwort Modus sei es kaum möglich gewesen, Fehler der Gutachter benennen zu können. „Abgesehen davon, dass die Verhandlungsleiterin das wichtigste Thema Emissionen und Immissionen, das alle anderen Themen beeinflusst, an den Schluss gestellt hat, wurden die von den Bürgern gestellten Fragen oftmals unzureichend oder abschweifend beantwortet“, schließt die Bürgerinitiative.
Großer Andrang herrschte zu Beginn des ersten Verhandlungstages in Schwoich. Bei der Verhandlung waren Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen verboten.
Vor kurzem hat der Stadtrat der Stadtgemeinde Wörgl die sofortige Entlassung der Zentralpersonalvertreterin beschlossen. Diese wehrt sich jetzt mithilfe der Gewerkschaft.
Laut Stadtgemeinde Wörgl hat sich die freigestellte Mitarbeiterin unbefugt Zugang in das interne System des Seniorenheims verschafft und dort eine Reihe von Pflegeberichten gedruckt (der Kufsteinblick berichtete). Die Gewerkschaft sichert der Personalvertreterin in einer Aussendung vollste Unterstützung zu und vermutet ein taktisches Manöver von Bgm. Michael Riedhart aufgrund der bevorstehenden Personalvertretungswahlen - dieser wolle sich „einer engagierten Personalvertreterin entledigen“.
Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth ortet einen sozialpartnerschaftlichen Affront der Extraklasse und einen demokratiepolitischen Skandal: „Bereits seit Monaten macht der Bürgermeister gegen die Zentralpersonalvertretungsvorsitzende mobil, verweigert die Gespräche und ignoriert unterschriebene Vereinbarungen.“
Pflegemissstände?
„Die Stadt Wörgl behält das Entgelt der Personalvertreterin mit fadenscheinigen Argumenten ungerechtfertigterweise ein. Die Zentralpersonalvertretungsvorsitzende hat – um auf eklatante Pflegemissstände bzw. Unterversorgung von Pflegebedürftigen infolge massiven Personalmangels aufmerksam zu machen – Daten zur Dokumentation auf dem Dienstweg an den Stadtamtsdirektor weitergeleitet. Dieses Handeln ist daher klar durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt. Die von Bürgermeister Michael Riedhart ausgesprochene Entlassung ist definitiv rechtsunwirksam, nicht zuletzt, da die dafür notwendige Zustimmung der Personalvertretungsgremien nicht vorliegt“, zeigt MMag. Marc Deiser, Leiter der Rechtsschutzabteilung des ÖGB Tirol, auf. Es handle sich bei den Anschuldigungen um bloße Schutzbehauptungen vonseiten des Bürgermeisters, um die Personalvertretungswahl zu torpedieren.
Riedhart ruft in einer Aussendung alle Beteiligten zur Sachlichkeit auf: „Eine Mitarbeiterin hat sich unrechtmäßigen Zugriff zu Pflegeberichten verschafft. Dutzende Dokumente von Seniorenheimbewohnern wurden durchstöbert und gedruckt. Berechtigung dazu gab es keine.“
Die Datenschutzbeauftragten der Stadt und spezialisierte Anwälte haben lt. Riedhart die Prüfung übernommen, es wurden seitens der Stadtgemeinde die nötigen Berichte und Anzeigen bei den entsprechenden Behörden durchgeführt. Auch betroffene Personen selbst würden Beschwerden bei den zuständigen Behörden einlegen.
„ ... es besteht der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Die Mitarbeiterin war in entsprechender Konsequenz dafür sofort zu entlassen, an dieser Entscheidung halten wir fest“, erklärt Riedhart und ergänzt: „Eine Personalvertreterin könnte gar gewalttätig werden, man könnte sie dennoch als Dienstgeber nicht kündigen. Dieser Umstand ist für einen Dienstgeber unzumutbar. Wir sind bereit, falls nötig die obersten Gerichte damit zu befassen und auch die gesetzliche Bestimmung überprüfen zu lassen.“
Auf den Vorwurf der Gesprächsverweigerung entgegnet Riedhart, dass die betroffene Personalvertreterin bis heute bei der Stadt keine Stellungnahme zu ihrem Verhalten abgegeben hätte. Dazu hätten Gewerkschaftsvertreter kürzlich einen Termin mit Riedhart abgesagt.
Am Dienstag, 17. Oktober, präsentierte die ÖBB im Gemeindesaal Langkampfen die aktuellen Pläne zum 4-gleisigen Ausbau der neuen Unterinntalbahn.
Viele Änderungen gab es seit der letzten Planausstellung im Dezember 2022 nicht, nur bei den De-ponien wurde im Detailbereich nachgebessert. „Optisch ist davon nichts zu sehen, unterirdisch wurden Materialien angepasst und zusätzliche Wasserabläufe hinzugefügt“, so Andreas Wanek von der Werner Consult Ziviltechnik GmbH, der an diesem Tag die technischen Fragen beantwortete.
Aktuell wird in Angerberg und Angath gebaut, in Langkampfen rechnet er mit einem Baubeginn im Jahr 2027 für den ersten und 2028 für den zweiten Teilabschnitt. Es werden während der Bauzeiten die Verlegung von Straßenabschnitten und die Umleitung des Nasenbaches nötig werden.
Andreas Wanek war für die technischen Fragen in Langkampfen vor Ort.