Seit 2017 dürfen aufgrund einer neuen Bestimmung im Kraftfahrgesetz Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können (dazu zählen beispielsweise Radar- oder Laserblocker), weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden. Verantwortlich sind sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer.

Hohe Strafen
Wer gegen diese Bestimmung verstößt, muss einerseits mit einer hohen Geldstrafe (Strafrahmen im Kraftfahrgesetz bis zu € 5.000,-) und andererseits mit der Beschlagnahme und dem Verfall des Radar-/Laserblockers rechnen. Die Polizei verhindert die Weiterfahrt so lange, bis der Lenker oder ein beigezogener Fachmann die technischen Geräte ausgebaut hat. Diese strengen Maßnahmen sind darin begründet, dass die Verwendung von Radar-/Laserblockern in besonderem Maße die Verkehrssicherheit gefährdet, weil dadurch die Verkehrsüberwachung durch die Polizei verhindert werden soll.
Nach einer speziellen Ausbildung hat die Landesverkehrsabteilung der Polizei Mitte Februar damit begonnen, besondere Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf die Verwendung von Radar- /Laserblockern zu setzen.
Allein bis Ende Februar wurden bereits elf hochpreisige Fahrzeuge (BMW, Audi, Mercedes) aus dem Verkehr gezogen, die mit nachträglich eingebauten Laserblockern ausgestattet waren. Die illegalen Blocker (Kosten inklusive Einbau bis zu € 4.000,-) mussten vom Lenker sofort ausgebaut werden. Die einzelnen Komponenten wurden von der Polizei beschlagnahmt.
Die Polizei wird ihre verstärkten Kontrollen hinsichtlich illegaler Radar-/Laserblocker fortsetzen, weitere Beamte ausbilden und so ein flächendeckendes Kontrollnetz sicherstellen.