Eigentlich hätte die Agenda „Kaisertal“ mit dem Beschluss des Gemeinderates, den Forstbetrieb mit Auslauf des Pachtvertrages im kommenden Jahr wieder zur Stadt Kufstein zurückzuholen, abgeschlossen sein sollen. Neue Anträge werden die Ausschüsse aber wohl noch einige Zeit mit dem Thema beschäftigen.
Mit zwei Dringlichkeitsanträgen (Victoria Da Costa, Kufsteiner Grüne, sowie Birgit Obermüller, parteilos) und einem Antrag ohne Dringlichkeit von Walter Thaler (GKL - Gemeinsame Kufsteiner Liste) kam bei der vergangenen Gemeinderatssitzung in Kufstein am Mittwoch, 11. November, nochmals das Thema Kaisertal ins Gespräch.
Die Dringlichkeit wurde zwar mit jeweils 19:2 Stimmen aberkannt, Bgm. Martin Krumschnabel beantwortete große Teile der Anfragen aber trotzdem.
„Ich habe bewusst keinen Dringlichkeitsantrag gestellt, da die Behandlung während der Gemeinderatssitzung nicht möglich ist“, so Walter Thaler zu seinem Antrag mit 13 Fragen an den Bürgermeister, wie z. B. ob es stimmt, dass die Stadt Kufstein im Kaisertal illegal bzw. fahrlässig handelte, ob es eine Strafe im Zusammenhang mit einem Wegebau gab, ob 10.000 l Gülle in einen Bach abgeleitet wurden und vieles mehr.
Im Antrag von Da Costa, wurde zudem angefragt, ob es stimmt, dass ein Weg im Zuge einer Sanierung um über drei Meter ohne Genehmigung verbreitert wurde, im Antrag von Obermüller wurde der Bezirkshauptmannschaft Kufstein Befangenheit vorgeworfen und eine Überprüfung durch eine benachbarte Bezirkshauptmannschaft gefordert.
Bgm. Krumschnabel nahm zu den Fragen und weiteren offenen Punkten aufgrund eines Artikels in einem Magazin Stellung: „Ich möchte die Gemeinderäte auch bitten, nicht zu leichtgläubig zu sein. Der ganze Gemeinderat ist auch Teil der Generalversammlung der Stadtwerke und es gibt immer die Möglichkeit, bei der Gesellschaft nachzufragen und zu überprüfen, ob etwas stimmt. Der Weg senkte sich aufgrund von starken Regen auf einer Länge von 25 bis 30 Metern bis zu 2,5 Meter ab. Deswegen war eine sichere Befahrung nicht mehr möglich und man hat sich für eine Sanierung entschieden. Man hat dabei die Variante gewählt, die möglichst wenig zusätzlichen Boden verbraucht. Dass der Landesumweltanwalt, der noch nie ein Wort mit mir gesprochen hat, dazu mediale Äußerungen von sich gibt, kann ich nicht verhindern, aber dass er den Sachverständigen der Bezirkshauptmannschaft Kufstein beschuldigt, finde ich schon ein starkes Stück.“ Die Verbreiterung der Straße erfolgte laut Bürgermeister aus technischen Gründen in einer Kurve, um diese zu befestigen.
Viele falsche Behauptungen
Generell bezeichnete der Bürgermeister den Großteil des Artikels belegbar als unwahr: „Es stimmt nicht, dass wir keinen Pachtzins erhalten, die Summe für die Wasserrechtsentschädigung ist falsch, es wurden keine Mitarbeiter abgebaut, zwei gingen in Pension, drei wurden angestellt. Es ist auch nicht richtig, dass Maschinen angekauft wurden, es wurden Maschinen verkauft. Die Anzahl der Festmeter wurde vermischt zusammengezählt, trotzdem wurden die Zahlen zu hoch angegeben, es wurde nur ungefähr ein Drittel ausgenutzt.“
Einzig richtig sei, dass im Jahr 2018 eine Schleppspur von der Bezirkshauptmannschaft nicht anerkannt wurde und deswegen nachträglich um eine Genehmigung angesucht werden musste, die aber sofort erteilt wurde. Dafür gab es eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 300.-.
10.000 l Gülle
„Bei den Vorwürfen mit den 10.000 l Gülle stimmt weder die Menge noch die Vorgeschichte.“ So soll diese nicht vollständig ausgepumpt worden sein und es hat wieder darauf geregnet und deswegen war mehr Flüssigkeit vorhanden, die anschließend in ein nicht wasserführendes Bachbett ausgelassen wurde.
Dem widerspricht in Teilen Josef Wagner, der für den Abbruch als Subunternehmer zuständig war. In einer Aussendung stellt er klar, dass nur das Abtragen des Obergeschosses bzw. das Tennengebäude beauftragt wurde. „Die Güllegrube war zu keiner Zeit Bestandteil des Auftrages, weder eine Entleerung, Reinigung oder Abbruch. Damit wurde ein Bauunternehmen, das im Kaisertal tätig war, beauftragt“, so Wagner. „Die Grube war ca. 2/3 gefüllt, dies entspricht einer Füllhöhe von einem Meter. Sollten in diesem Zusammenhang nochmals falsche Behauptungen erfolgen, will Wagner rechtliche Schritte einleiten.
Die Anträge werden nun dem zuständigen Ausschuss zur Bearbeitung zugeteilt und das Thema wird wohl auch in den nächsten Sitzungen den Gemeinderat weiter beschäftigen.
Die Hechleitalm nach den Abbrucharbeiten. Rechts die gefüllte Güllegrube.
Foto: Josef Wagner