Bereits Mitte August wurde das Siegerprojekt für die neue Fußgängerzone im nördlichen Teil der Wörgler Bahnhofstraße vorgestellt. Jetzt wurde die Verordnung im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

Die örtliche Verkehrsinfrastruktur zeige, dass wenige Anrainer entlang dieses Streckenabschnittes direkt von der Bahnhofstraße zu deren Liegenschaften zufahren müssen.

Ausnahmen
Für Grundstücks-, Mit- oder Wohnungseigentümer sowie Mieter und Pächter  können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Dazu wird das Befahren mit dem Fahrrad jederzeit erlaubt sein, die Höchstgeschwindigkeit ist allerdings auch für den Radverkehr mit „Schritttempo“ vorgeschrieben. Weiters sind Ladetätigkeiten in der Zeit von 6 bis 10.30 Uhr erlaubt, auch Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des Kraftfahrlinienverkehrs, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes und Krankentransporte sind vom allgemeinen Fahrverbot in der Fußgängerzone ausgenommen.

Kritik von Wörgler Volkspartei
GR Hubert Mosser (Bürgerliste Wörgler Volkspartei) räumte Bedenken ein: „Warum wird im Antrag nichts von den Einsprüchen von der Ärztekammer und der Wirtschaftskammer erwähnt? Unserer Meinung nach sind das berechtigte Einsprüche.“ Bgm. Hedi Wechner entgegnete: „Krankentransporte und Behindertenfahrzeuge dürfen jederzeit einfahren. Wenn jemand verletzt ist, wird niemand sagen: Du wirst jetzt dafür bestraft.“ Dazu erklärte Dr. Johann Egerbacher vom Stadtamt: „Die Zufahrtmöglichkeit zu den Ordinationen ist nicht enthalten, das gibt die Straßenverkehrsordnung nicht her. Die Stellungnahmen der Ärzte- und Wirtschaftskammer sind nur im Rahmen eines Anhörungsrechtes. Die haben keine Einspruchmöglichkeit. Daher sind ihre Einwände nur als Anregungen zu sehen, die man aufnehmen kann oder auch nicht.“
Weiters gehe es der Wirtschaftskammer lt. Mosser um die Zufahrsmöglichkeiten für Taxis. Dies sei lt. Egerbacher eine Kann-Bestimmung, die bewusst nicht aufgenommen wurde. Es bestehe die Gefahr, dass die Fußgängerzone als Abkürzung benützt werde und dies nicht kontrollierbar sei. „Die Fußgängerzone ist 300 Meter lang“, räumte Egerbacher ein. Auch die Frage, ob wirklich keine Schadensersatzansprüche von absiedelnden Betrieben erwartet werden können, verneinte Egerbacher.

Die Verordnung der Fußgängerzone wurde mit 15 Stimmen beschlossen. Die Mandatare der Wörgler Volkspartei (6) stimmten dagegen.

(Visulisierung: Landschaftsarchitektenbüro EGKK)