Trotz der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde während der vergangenen Wochenenden vermehrter Ausweichverkehr von der A 12 Inntalautobahn auf das dafür nicht geeignete niederrangige Straßennetz im Bezirk Kufstein festgestellt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden aus diesem Grund punktuelle Fahrverbote erlassen und Dosierampeln aktiviert, um so den Ausweichverkehr zu verhindern. Auf diese bewährten Maßnahmen greift das Land Tirol seit letzten Wochenende wieder zurück, wie die für Verkehr zuständige LH-Stv. Ingrid Felipe bekanntgibt: „Wir beobachten, dass der Ausweichverkehr auf das niederrangige Verkehrsnetz an den Wochenenden zunimmt. Es kommt daher entlang dieser Straßen vermehrt zu beträchtlichen Stauungen, welche die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Ortschaften gefährden. Mit den seit Samstag geltenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass der Wochenendverkehr auch auf den dafür vorgesehenen Straßenzügen bleibt, der Durchzugsverkehr nicht mitten durch die Ortsgebiete rollt und die verlässliche und prompte Einsatzmöglichkeit von Rettungsorganisationen weiterhin sichergestellt ist.“
15. Jänner bis 18. April
Die Fahrverbote für den Durchzugsverkehr auf der L 211 Unterinntalstraße im Gemeindegebiet von Langkampfen, der L 295 Buchberger Straße in Fahrtrichtung Niederndorf und der L 209 Alten Erler Straße ebenso in Richtung Niederndorf gelten jeweils von Samstag, 15. Jänner, bis einschließlich 18. April jeweils an Samstagen von 7 Uhr bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Darüber hinaus erlässt die Stadt Kufstein drei Fahrverbote in ihrem eigenen Wirkungsbereich. Diese gelten jeweils für den Durchzugsverkehr auf der Gemeindestraße Endach/Kufstein ab dem Kreisverkehr ‚Kufstein Süd / B173 / Krankenhaus‘ in Fahrtrichtung Bezirkskrankenhaus Kufstein, vom Eiberg kommend Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung ‚Kreisverkehr Gemeindestraße Eibergstraße‘ (B 173-Bayrischer Hof) Fahrtrichtung Kufstein sowie auf der Einfangstraße abzweigend von der B 171 Fahrtrichtung Norden.
Von diesen Maßnahmen ausgenommen sind, wie auch schon in den vergangenen Jahren, der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. LH-Stv Felipe: „Mit diesen Ausnahmeregelungen wird gewährleistet, dass Fahrzeuglenker, die beispielsweise aufgrund ihres Wohnortes, einer Anlieferung oder auch aufgrund ihres Urlaubs in den betroffenen Regionen bzw. Ortschaften ihr Fahrtziel auch anfahren können.“ Zur Entzerrung des Wochenendverkehrs werden zudem zwei Dosierampeln auf der B 172 Walchseestraße in Niederndorf, eine Dosierampel auf der B 173 Eibergstraße in Fahrtrichtung Kufstein installiert und die bestehende Ampelanlage auf der B 171 Tiroler Straße aktiviert.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie auch online unter: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/fahrverbote-in-tirol/