Nachdem die Partei MFG von einer unrichtigen zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses in Kufstein ausging, stellte Spitzenkandidat Lukas Blunder BA MA einen Überprüfungsantrag an die Gemeindewahlbehörde (der Kufsteinblick berichtete). Da bei dieser Ermittlung keine Fehler festgestellt wurden und rechtlich inhaltliche Fragen nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeindwahlbehörde liegen, wurde seitens der MFG der Gang zum Verfassungsgerichtshof in den Raum gestellt.
In einer Presseaussendung erklärte Blunder kürzlich, darauf zu verzichten: „Die Wahl jetzt anzufechten, würde bis Herbst Stillstand in vielen wichtigen Weichenstellungen für die Stadt Kufstein bedeuten. Wir als MFG erkennen an, dass es der würdevollere und den Bürgern Kufsteins mehr Stabilität garantierende Weg ist, die Wahl, auch wenn sie auffällige und eindeutige Ungereimtheiten aufweist, zu akzeptieren.“
Der MFG Kufstein fehlte bei der Gemeinderatswahl eine einzige Stimme für ein drittes Mandat.