In der letzten Vollversammlung im November wurde der TVB Kufsteinerland als Interessenvertreter gebeten, den Winterbetrieb des Kaiserlifts Kufstein erneut zu prüfen. 2016 hat es bereits eine Erhebung der Investitionskosten seitens der Stadt Kufstein gegeben.
Der Kaiserlift Kufstein wird von den Kufsteiner Stadtwerken betrieben und hat derzeit lt. Behörden nur eine Betriebsbewilligung für den Sommer. Eine Betriebsbewilligung für die Wintermonate müsste beim Land Tirol als Seilbahnbehörde angesucht und erteilt werden. Lt. Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Umwelt, sei eine Genehmigung eines Winterbetriebs zur alleinigen Beförderung von Personen ohne weiteres Equipment wie z. B. eine Skiausrüstung naturschutzrechtlich möglich, eine Bespielung am Berg im Naturschutzgebiet Kaisergebirge jedoch stets bewilligungspflichtig.
Hoher Personalaufwand
Zum Vergleich eines möglichen Winterbetriebs ziehen die Stadtwerke sowie der TVB die Auswertung des Sommers heran: Beide gehen von nur einem Drittel der verkauften Liftkarten im Vergleich zum Sommer aus. Der Personalaufwand im laufenden Betrieb läge von 25. Dezember bis 7. Jänner täglich, danach bis Ostern jeweils Freitag bis Sonntag, lt. Stadtwerke im sechsstelligen Bereich.
Eine Schlechtwetter-Option in den 42 Betriebstagen sei aufgrund der Betriebspflicht öffentlicher Seilbahnen nicht möglich. Die vorab vereinbarten Betriebszeiten müssen eingehalten werden, der Lift fahre somit an den vereinbarten Tagen auch bei Schlechtwetter und stehe bei Schönwetter an den nichtvereinbarten Tagen still. TVB-Obmann Georg Hörhager Obmann ergänzt: „Aus touristischer Sicht macht somit nur ein durchgehender 7-Tages-Betrieb Sinn. Die Kosten dazu wären aliquot um ein Vielfaches höher.“ Rechnet man die Einnahmen aus Tages- und Saisontickets an den veranschlagten 42 Betriebstagen gegen die Ausgaben für Personalaufwand sowie den technischen Kosten, würde ein zu finanzierender Abgang von einer ebenfalls sechsstelligen Summe entstehen.
„Die Stadtwerke Kufstein lehnen eine Eigenfinanzierung ab und sind nur bereit, den Betrieb zu realisieren, wenn Fremdkapital eingesetzt wird“, so Geschäftsführer Wolfgang Gschwentner.
Der TVB Kufsteinerland könne die Finanzierung des Liftbetriebes nicht alleine über das laufende Budget decken, solch ein Abgang oder Zuschuss benötige eine aufsichtsbehördliche Bewilligung seitens der Tourismusabteilung der Tiroler Landesregierung.
Dazu könne die Stadtgemeinde Kufstein für die Instandhaltung der (Winter-)wanderwege nicht aufkommen, da die Wartung der Wege über die Bauhofmitarbeiter nicht machbar sei. Aus diesen Gründen erhält ein Winterbetrieb des Kaiserliftes seitens der Stadt keine Zustimmung.
Ein Winterbetrieb des Kaiserliftes erhält seitens der Stadt Kufstein keine Zustimmung.
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