Der Rechtsausschuss der Stadt Kufstein stellte einen Antrag auf Erlass einer Hundehalteverordnung. Darin ist enthalten, dass alle Hunde auf öffentlichen Straßen an der Leine zu führen sind.

Unter dem Titel „Kufsteiner Hundehalteverordnung“ gibt der Rechtsausschuss eine Empfehlung an den Stadtrat, eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde auf öffentlichen Straßen zu beschließen. Außerdem sollen Hunde immer dann an die Leine genommen werden, wenn auf Wegen andere Passanten entgegenkommen. Ausgenommen sind nur Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen und dergleichen.
Für alle anderen Bereiche gilt weiter § 6a Abs. 1 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes, der besagt, dass die Halter eines Hundes dafür zu sorgen haben, dass das Leben oder die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet und nicht über ein zumutbares Maß belästigt werden dürfen.
Die Bürgerliste Horst Steiner sieht keine Notwendigkeit, diese Hundehaltverordnung einzuführen: „Die Verordnung bestimmt - und anders kann man es nicht sehen - eine gänzliche Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet. Wir sind der Meinung, dass mit den Bestimmungen des Landespolizeigesetzes  leicht das Auslangen gefunden wird.“, so Horst Steiner, „Nur wegen einiger unbelehrbarer Hundebesitzer ein derartiges Verbot zu erlassen,  kann so nicht hingenommen werden. „Nicht vor Hunden sollte man sich in Acht nehmen,  sondern vor einigen Hundebesitzern.“ Und diesen  wird auch eine neue Hundehalteverordnung egal sein.“
Vizebürgermeister Water Thaler: „Als Familienvater ist es mir lieber, wenn ein Hund an der Leine ist, wenn ich mit meinen kleinen Kind um den Hechtsee wandere. Schließlich kann ich nie wissen, was passiert, wenn uns ein freilaufender Hund entgegenkommt. Aber natürlich habe ich Verständnis dafür, dass ein Hund auch Auslauf braucht. Wir müssen uns die bestehenden Gesetze auf jeden Fall noch genau anschauen, bevor es zu einer Entscheidung kommen kann.“
Stadtrat Hannes Mader möchte vor allem, dass es mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche gibt: „Wir möchten keinen generellen Leinenzwang. Es geht nicht darum, die braven Hundebesitzer zu bestrafen, sondern Leute zu beschützen. Für die disziplinierten Hundehalter wird der Beschluss kein Problem sein. Auf Wegen wird es genügen, wenn der Hund am Halsband kurz gehalten wird, bis die Passanten passiert sind, danach kann der Hund wieder frei laufen.“
Auch über die Überprüfungen wurden sich schon Gedanken gemacht. Mader: „Es wird stichprobenartig Überprüfungen geben. Aber vor allem soll es in regelmäßigen Abständen Informationen für die Hundebesitzern geben und Gefahrenpotentiale aufgezeigt werden. Den Hundebesitzer soll einfach öfter bewusst gemacht werden, acht zu geben.“
Eine endgültige Entscheidung wird es erst geben, wenn der Antrag zur Abstimmung in den Gemeinderat gebracht wird.