Es ist - wie so vieles in Kufstein - eine Geschichte mit zahlreichen Kapiteln. Seit Jahren ist der islamisch-türkische Verein Atib nun schon auf der Suche nach einem neuen Vereinshaus. Die Übernahme eines Sporthotels wurde bereits im Vorfeld vereitelt, für das ehemalige ÖAMTC-Gebäude die notwendigen Umbaugenehmigungen verwehrt. Nun scheint die lange Suche mit einem Haus in der Münchner Straße ein Ende zu finden.

Das der islamisch-türkische Verein Atib nicht überall in Kufstein auf Gegenliebe stößt, ist nicht erst seit dem Brandanschlag Anfang 2011 auf das Vereinsgebäude (die drei Jugendlichen wurden gefasst, der Kufsteinblick berichtete) bekannt.
Da das bestehende Vereinsgebäude schon längst zu klein für die weit über 130 Mitglieder ist, ist man schon seit einigen Jahren auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten.
Mit dem Kauf des ehemaligen ÖAMTC-Gebäudes an der Willy-Graf-Straße glaubte der Verein, endlich ein passendes Gebäude gefunden zu haben. Doch der Widerstand aus der Bevölkerung führte politisch zu einem  negativen Umbaubescheid und das ehemalige Servicehaus wurde für den Verein  wertlos.

Haus in der Münchner Straße
Bei der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 28. Mai, musste nun über die Umwidmung für ein Gebäude in der Münchner Straße abgestimmt werden. Damit es für den Atib-Verein nutzbar wird, war eine Umwidmung auf „Sonderfläche für Vereinshaus ohne Minarett mit Veranstaltungsraum, Gebetsräume für Männer und Frauen, Küche und Speisesaal zur Verköstigung der Vereinsmitglieder, Wohnung für den Vorbeter (Imam) und Gäste des Vereins (SVer)“ nötig.
GR Andreas Falschlunger: „Damit hat die jahrelange Suche des Atib-Vereins ein Ende. Man muss dem Obmann und den Vereinsmitgliedern für die ausdauernde Geduld Dank aussprechen. Es ist aus meiner Sicht eine positive Lösung. Es dürfte dort niemanden geben, der sich gestört fühlt.“

Minarett
Doch nicht für alle Gemeinderäte war der Ausschluss eines Minarett-Baues im Widmungsplan ausreichend. GR Hannes Bodner: „Prinzipiell sind wir auch dafür, dass sich der Verein dort ansiedelt. Die Gemüter haben sich erhitzt, ob dort nun ein Minarett gebaut wird oder nicht. Nun weiß man als Jurist, dass das Wort Minarett in der Tiroler Gemeinderatsordnung nicht vorkommt. Das heißt, man kann dort jederzeit so was ähnliches hinbauen. Verhindern könnte man das nur über den Bebauungsplan.“ Aus diesem Grund beantragte er eine Rückstellung und eine gemeinsame Abstimmung mit Abänderung des Bebauungsplanes.
Gemeinderat Simon Hermann Huber: „Deswegen haben wir uns als Grundeigentümer zivilrechtlich verpflichtet, dass dort kein Minarett errichtet wird. Bei einem Verkauf würden wir das dem neuen Besitzer als Bedingung auferlegen. Wenn es sein muss, auch mit einem entsprechenden Pönale.“ Vizebgm. Mag. Richard Salzburger gab zu bedenken: „Als Stadt haben wir bei einer zivilrechtlichen Vereinbarung keinen Einfluss mehr.“
Bgm. Mag. Martin Krumschnabel bestätigte, dass ein Minarettbau über einen entsprechenden Bebauungsplan rechtlich verhinderbar wäre: „Ich habe nur Angst, wenn wir das jetzt wieder auf die lange Bank schieben, dass dem Verein die Luft ausgeht. Es gibt keine Notwendigkeit, immer weitere Hürden aufzubauen. Den Bebauungsplan können wir jederzeit noch zusätzlich beschließen.“
Die Zusicherungen stimmten schlussendlich alle Fraktionen um - die darauf folgende Abstimmung endete einstimmig. Der Umwidmungsplan liegt nun bis 30. Juni im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird erst rechtswirksam, wenn bis dahin keine Stellungnahmen eingehen.