Zumindest für die Mitarbeiter der Stadt Wörgl werden die vergessenen Nachmittagsbetreuungs-Gebühren kein Nachspiel haben. Nach der Überprüfung durch einen Anwalt kam man zum Schluss, dass keine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Auch die Aufsichtsbehörde schließt sich dieser Beurteilung an.
Rund € 200.000.- an Gebühren für Nachmittagsbetreuungen hat die Stadt Wörgl seit 2007 „vergessen“ einzufordern. Die Aufsichtsbehörde bestand auf eine Überprüfung, ob Regressansprüche an die zuständigen Beamten möglich sind.
Der beauftragte Anwalt Dr. Heinz Bauer wurde beauftragt, den Fall nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetzt zu prüfen. „Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage liegt keine grobe Fahrlässigkeit eines Dienstnehmers vor. Er sieht keine Möglichkeit, Regressforderungen durchzubringen“, teilte Bgm. Hedi Wechner bei der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 27. September, mit.
Am 15. September wurde die Beurteilung der Gemeindeaufsicht übergeben und auch diese wird ihrerseits keine weiteren Schritte einleiten. Alle nichtverjährten Forderungen gegenüber der Eltern müssen allerdings nachverrechnet werden, über den aktuellen Stand dieser Forderungen möchte die Aufsichtsbehörde laufend informiert werden. Bei Härtefällen soll allerdings eine Kommission überprüfen und gegebenenfalls entsprechend entscheiden.