Am 4. Dezember ist es (wieder) soweit: Österreichs Bürger werden zum zweiten Wahlgang der Bundespräsidentwahl 2016 gebeten.
Anweisungen für Wahlbeisitzer
In der letzten Woche wurden die Wahlbeisitzer in den Gemeinden nochmals über den genauen Ablauf informiert. So wurde unter anderem auch nochmals detailliert darauf hingewiesen, dass die WählerInnen der Wahlbehörde vor der Stimmabgabe eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vorlegen müssen, aus der ihre oder seine Identität einwandfrei ersichtlich ist.
Unbedingt ausweisen
Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen Personalausweise, Pässe und Führerscheine oder andere amtlichen Lichtbildausweise in Betracht. Ein Meldezettel oder eine amtliche Wahlinformation sind zum Nachweis der Identität nicht geeignet.
Besitzt die Wählerin oder der Wähler eine entsprechende Urkunde oder eine entsprechende Bescheinigung nicht, so ist eine Zulassung zur Stimmabgabe nur dann möglich, wenn sie oder er der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist und kein Einspruch erhoben wird.
Um Verzögerungen bei der Stimmabgabe zu vermeiden, sollte daher jedenfalls eine der genannten Urkunden oder Bescheinigungen, wie etwa ein Personalausweis, ein Pass oder ein Führerschein mitgeführt und vorgewiesen werden.