Alljährlich öffnen die Schulen in Tirol im September wieder ihre Türen – „für viele Familien und Alleinerziehende stellt der Schulstart oftmals eine finanzielle Belastung dar. Um diesen entgegenzuwirken, wollen wir mit der Schulstarthilfe in Höhe von € 150,- pro schulpflichtigem Kind möglichst viele Eltern in Tirol unterstützen“, betont Bildungs- und Familienlandesrätin Beate Palfrader und ruft Eltern dazu auf, die einkommensabhängige Landesförderung für das Schuljahr 2017/2018 bis spätestens 30. September zu beantragen. „Neben der Erhöhung des Fördersatzes wurden auch die Einkommensgrenzen erhöht. So können wir sozialschwache Familien in Tirol noch besser unterstützen“, hebt LR Palfrader hervor.
Im vergangenen Jahr wurden knapp 10.000 Anträge zur Schulstarthilfe genehmigt. Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich im Herbst des jeweiligen Schuljahres ausbezahlt. Auch Drittstaatangehörige, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben, können um die finanzielle Unterstützung ansuchen.

Geänderte Antragsstellung
Die Antragsstellung ist seit 1. Juni mittels Online-Formular möglich. Dieses steht auf der Website des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe zur Verfügung. Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen – konkrete Informationen dazu finden sich ebenfalls auf der Website.