Wirtschaftskammer Kufstein fordert sofortige Kurzarbeit für Saisonarbeiter
Der neue Obmann der Wirtschaftskammer Kufstein, Manfred Hautz, fordert eine weitsichtigere Strategie der Bundesregierung, eine sofortige Kurzarbeit für Saisoniers sowie eine unbürokratische Hilfe für den Sportfachhandel im ländlichen Raum.
Vor allem für die Unternehmer fordert Hautz aktuell mehr Planungssicherheit: „Leider sind diese Lockdowns teilweise halbherzig umgesetzt worden und für uns Unternehmer wirklich sehr planlos vor sich gegangen. Wir haben uns von Woche zu Woche gehantelt“, kritisiert der neue WK-Obmann die Bundesregierung. Für Hautz wäre eine weitsichtigere Strategie wünschenswert gewesen, sodass sich Unternehmer besser auf einen Lockdown einstellen hätten können.
Gastronomie
Ein Problem, das sich durch die Corona-Krise weiter verschärft, ist der Facharbeitermangel in der Gastronomie. Aufgrund des verzögerten Saisonstartes würden viele Stammmitarbeiter vom AMS in andere Jobs vermittelt werden. „Um die Fachkräfte in unseren Betrieben zu halten, muss die Kurzarbeit sofort nach einer Wiedereinstellung ermöglicht werden“, fordert der Scheffauer Hotelier. Bisher kann die Kurzarbeit für einen Mitarbeiter erst nach einem Monat beantragt werden. Der Präsident der Wirtschaftskammer Tirol, Christoph Walser, hat festgestellt, dass viele Mitarbeiter, die früher im Tourismus waren, jetzt in der Industrie angeheuert haben: „Da braucht es eine Veränderung. Für ein Unternehmen, das geschlossen hat, kann das zum Teil der finanzielle Ruin sein“, fordert auch Walser eine sofortige Kurzarbeit für Saisoniers. „Wenn man ganz realistisch ist, ist der 7. Jänner (Anm. geplante Öffnung der Gastro- und Tourismusbetriebe) mehr als unrealistisch. Die Wintersaison wird frühestens Ende Jänner, Anfang Februar starten“, erklärt Walser.
Punktuelle Hilfe
Schwierig sei es derzeit vor allem für Reisebüros, Veranstaltungsfirmen, Getränkehändler, Gastrozulieferer, etc. Auch der Sporthandel in den ländlichen Regionen bleibe oft auf der Strecke. „Wir versuchen, in Richtung Finanzministerium Druck zu machen, dass es nochmal zusätzliche Vergütungen gibt. Das Problem kennt bis hin zum Bundeskanzler wirklich jeder“, versichert Walser.
Bedankten sich bei Alt-Obmann Martin Hirner (li.) für seine tolle Arbeit in den vergangenen Jahren: Manfred Hautz, Christoph Walser sowie Bezirksstellenleiter Peter Wachter (v. l.)
Kein Feuerwerk am Wilden Kaiser
Bisher lautete das Motto: Am Wilden Kaiser wird drei Mal Silvester gefeiert. Das erste Mal am 30. Dezember beim traditionellen Vorsilvester in Scheffau, dann natürlich zum eigentlichen Jahreswechsel am 31. Dezember in allen Orten und nicht zu vergessen: Das Neujahrs-Klangfeuerwerk am 1. Jänner in Söll bzw. beim abendlichen Neujahrsfeuerwerk in Ellmau.
Kein öffentliches Feuerwerk
Das Ende dieses Jahres wird am Wilden Kaiser natürlich auch heuer zelebriert - aber eine Sache wird an diesem Silvester gänzlich anders als bisher: Es wird in den vier Kaiserortschaften Ellmau, Going, Scheffau und Söll kein offizielles Feuerwerk geben. Organisierte das bunte Knallen bisher der Tourismusverband, hat sich dieser nun gemeinsam mit den Gemeinden dazu entschlossen, komplett auf Pyrotechnik zu verzichten. „Mit dem Gedanken dauerhaft auf Silvester-Feuerwerke zu verzichten spielen wir schon länger. Heuer war die Zeit reif dafür, auch wenn der Hauptgrund für diese Entscheidung nicht die Coronakrise war, sondern der Schutz der Natur und Tierwelt am Wilden Kaiser. In unserer Strategie 2024 bekennen wir uns auf ganzer Linie zur Nachhaltigkeit, da ist es nur der nächste, logische Schritt. Feuerwerke sind ein kurzes Vergnügen, verschmutzen aber Wiesen und Wälder, verängstigen Tiere, belasten Mensch und Umwelt mit Lärm und Feinstaub. Hier wollen wir andere Wege gehen“, so TVB-Geschäftsführer Lukas Krösslhuber zur Entscheidung gegen offizielle Feuerwerke am Wilden Kaiser.
„Hoffe, dass andere dem Beispiel folgen“
Auf private Feuerwerke habe man keinen Einfluss, dennoch hofft Krösslhuber, dass viele dem Beispiel des Tourismusverbandes folgen werden. „Ich habe schon die Rückmeldung von einigen Hotels, die unsere Entscheidung absolut begrüßen und ebenfalls kein Feuerwerk abschießen werden“, so Krösslhuber zu den ersten Reaktionen auf den Vorstoß. „Je mehr Gastgeber und Privathaushalte den Jahreswechsel am Wilden Kaiser ohne Böller feiern, umso besser.“
Nicht wegen der Corona-Krise, sondern zum Schutz der Natur und der Tierwelt wird auf Feuerwerke zukünftig verzichtet.
(Foto: Manuel Bialucha)
Kufsteiner Charity-Adventkalender 2020
Bereits im fünften Jahr schenkt der Kufsteiner Charity-Adventkalender Freude. Der Reinerlös des Kufsteiner Charity-Adventkalender sorgt seit 2016 für Hilfe bei bedürftigen Familien, die ankommt. Das gemeinsame Vorzeigeprojekt der Kufsteiner Service-Clubs Kiwanis, Lionsclub, Rotary Club, Round Table 49 und Soroptimist ist auch 2020 ein großer Erfolg.
Mit dem Erlös des Kufsteiner Charity-Adventkalender wird es den fünf Kufsteiner Service-Clubs ermöglicht, bei sozialen Notlagen in unserer Region rasch und unkompliziert zu helfen. Und alle, die einen Kufsteiner Charity-Adventkalender kaufen oder geschenkt bekommen, haben die Chance, einen der hochwertigen Preise zu gewinnen.
Solange der Vorrat reicht
Der Kalender ist mittlerweile so bekannt, dass selbst die Initiatoren vom Erfolg etwas überrascht wurden: Trotz Corona-Lockdown im November waren die produzierten 6.666 Kalender so begehrt, dass die Service-Clubs bereits fast alle Kalender verkauft haben. Ein unglaublicher Erfolg, der zeigt, wie beliebt diese Aktion mittlerweile geworden ist. Wer noch sein Glück versuchen will und einen Kalender haben möchte, kann sich direkt an die Service-Clubs wenden.
Täglich gewinnen
Jeder Kalender hat die Chance auf einen der Preise im Gesamtwert von ca. € 14.000.-. Zwischen 1. und 24. Dezember werden auf www.charitykalender.at täglich mindestens drei Glückslos-Nummern veröffentlicht. Wer einen Kalender mit einer dieser Nummern sein Eigen nennt, hat den jeweiligen Tagespreis gewonnen. Zusätzlich werden alle 2-3 Tage auf der Website zusätzlich einige Sonderpreise verlost. Die Preise erstrecken sich von regionalen Einkaufsgutscheinen über Sachpreise wie Smartphones, Sportrodeln, Familien-KufsteinCards bis hin zu lokalen Essens- und Wellness-Gutscheinen.
Aufgrund der Corona-Situation erhalten die GewinnerInnen heuer ihren Preis nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 05372 6930. Beim Termin wird der Gewinn nach Vorlage des Kalenders mit der korrekten Glückslos-Nummer in der Kundenberatung der Stadtwerke Kufstein, Fischergries 2, Kufstein überreicht. Werden die Preise bis 29. Jänner 2021 nicht abgeholt, verfallen diese heuer zugunsten von „Gemeinsam helfen“ – einem weiteren Projekt der Service-Clubs für hilfsbedürftige Menschen.
Fast ausverkauft! Der Erfolg des Kufsteiner Charitykalender freut die Kufsteiner Serviceclubs.
Keine Testpflicht mehr für Grenzgänger von Tirol nach Bayern
Österreichische Grenzgänger sind von der wöchentlichen Testpflicht auf Covid-19 in Bayern wieder vorläufig befreit. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Bestimmung europarechtswidrig ist.
In Vertretung aller Grenzgänger von Österreich nach Bayern hat die AK Salzburg ein Musterverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof angestrebt, welches in einem Eilverfahren am Mittwoch, 25. November, entschieden wurde.
Die bayerische Einreisequarantäneverordnung unterscheidet zwischen Grenzpendlern und Grenzgängern, wobei erstere von Bayern zur Arbeit ins angrenzende Ausland (z. B. nach Tirol) auspendeln, während die Grenzgänger vom Ausland nach Bayern einpendeln. Eine verpflichtende wöchentliche Testung auf Covid-19 wurde jedoch nur den nicht in Deutschland wohnenden Grenzgängern vorgeschrieben. Das führte dazu, dass beispielsweise eine alleinerziehende Mutter, die nur in Teilzeit zwei Mal pro Woche mit dem Fahrrad von Kufstein nach Kiefersfelden zur Arbeit pendelte, seit Ende Oktober zusätzlich noch einmal pro Woche die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Rosenheim auf sich nehmen musste, um sich dort testen zu lassen. Die in Tirol arbeitenden Grenzpendler können jedoch ohne diesen Mehraufwand täglich die Grenze passieren und stellten für die bayerischen Behörden scheinbar keine Infektionsgefahr dar.
Europarechtswidrige Diskriminierung
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun dem Kläger Recht gegeben und die entsprechenden Bestimmung in der bayerische Einreisequarantäneverordnung, welche die Grenzgänger zum Testen verpflichtete, in einem Eilverfahren aufgehoben. Es wurde hier das Argument der AK aufgegriffen und eine europarechtswidrige Diskriminierung im Rahmen des EU-Freizügigkeitsrechts darin gesehen. Der Gerichtsbeschluss hat sofortige Auswirkungen auf alle Grenzgänger.
innen und Grenzgänger, da er nicht nur für den Kläger gilt, sondern die Testpflicht für alle Betroffenen vorläufig außer Vollzug setzt. In der Folge wird dies noch im Hauptverfahren genauer geprüft. Die betroffenen Tiroler Grenzgänger können sich das wöchentliche Testen bis auf Weiteres sparen.