Weihnachtsgrüße
Die nächste Ausgabe des Kufsteinblick erscheint am 18. Jänner 2017
Redaktions- und Anzeigenschluss ist der Freitag, 13. Jänner 2017
Dosierampel regelt wieder vor Kufstein
Fast 10% weniger Ausweichverkehr durch die Festungsstadt: Das war das Ergebnis der zweimonatigen Probephase einer Dosierampel an der B171 vor Kufstein.
An vier mit dem Vorjahr vergleichbaren Samstagen zur Hauptsaison wurde dieser Rückgang im Feber und März 2016 gemessen. Nach konstruktiven Gesprächen mit den Bürgermeistern aller Anrainergemeinden im vergangenen Sommer und Vorbereitung durch das Baubezirksamt Kufstein in Zusammenarbeit mit der Landesstraßenverwaltung, startet die Dosierampel dieses Jahr für die gesamte Wintersaison.
„Das erfolgreiche Pilotprojekt war Ergebnis einer wirklich beispielhaften grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die Entlastung von Verkehrslärm und die gute Luft sind den Bürgermeistern und mir selbst ein ganz zentrales Anliegen“, sagt LH-Stv.in Ingrid Felipe.
Seit Samstag, 3. Dezember, wird bei Verkehrsüberlastung in Kufstein die Ampel auf „rot“ geschalten. Die Dosierung verhindert einen Verkehrskollaps in der Festungsstadt und macht das Ausweichen von der seit Dezember 2013 zahlungspflichtigen Autobahnstrecke von der bayerisch-tirolerischen Grenze bis zur Autobahnabfahrt Kufstein-Süd, weniger attraktiv.
Baubezirksamtsleiter Erwin Obermaier erläutert, wie die Ampel genau funktionieren wird: „In der Zeit von 8:30 Uhr bis 17 Uhr wird an allen Samstagen bis zum Ende der Schisaison zu Ostern eine fix installierte Ampel mit zwei Seitenradaranlagen und zwei Webcams so gesteuert, dass je nach Verkehrsaufkommen die Länge der Grünphasen bemessen wird.
Sobald sich ein Stau zu bilden beginnt, werden über die automatischen Auswertungen der Verkehrsdaten die Ampelphasen bis hin zum Dauergrün entsprechend verlängert, sodass sicher gestellt wird, dass die Staulänge nicht bis zur Staatsgrenze zurückreicht“. Die Entlastung wird sofort spürbar sein, erste Ergebnisse zur Wirkung der Dosierampel werden im neuen Jahr erwartet.
TVB Hohe Salve: Gute Zahlen und neue Kooperationen
Nach einem schwachen Start durch eine anhaltende Schönwetterperiode in die Wintersaison 2015/2016 erreicht man mit einem starken Finish noch ein Plus von 4,5 % bei den Nächtigungszahlen, freuten sich TVB Hohe-Salve-Geschäftsführer Stefan Astner und Obmann Hans Peter Osl bei der Vollversammlung in der Salvena in Hopfgarten.
Der Sommer 2016 war sogar der Stärkste seit der Verbandsfusion (Hopfgarten, Itter, Kelchs-au, Wörgl, Angath, Angerberg, Kirchbichl, Mariastein). Mit einem Plus von 4,2 % konnte man das schon sehr gute Ergebnis des Vorjahres nochmals deutlich steigern - und das obwohl das Sporthotel in Hopfgarten, eines der größten Häuser im TVB-Gebiet, geschlossen war.
Wenig überraschend die Herkunftsländer der Gäste: Über die Hälfte kommt aus Deutschland, gefolgt von den Niederlanden (19 %) und Österreich (12 %). Großes Potential sieht man in Dänemark, hier will man die Bemühungen für die kommenden Jahre verstärken.
Präsentiert hat man auch eine neue Werbe-Kooperation mit den Tourismusverbänden Kufsteinerland, Wilder Kaiser, Brixental und den Bergbahnen mit einem Budget in Höhe von € 500.000.-.
Besonders hervorgehoben wurden nochmals die Kooperationen mit dem ÖBB, dem Citybus Wörgl und dem VVT, welche die Gästekarte während des Aufenthaltes zur kostenlosen Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel im TVB-Gebiet machen.
Arbeiterkammer Kufstein: Über 20.000 Beratungen im vergangenen Jahr
Die AK Kufstein hat sich zu einer unverzichtbaren Anlaufstelle für die Arbeitnehmer im Bezirk entwickelt. Vergangenes Jahr wurden 4.837 persönliche und 15.635 telefonische Beratungen durchgeführt.
Die meisten Beratungen waren wieder im Arbeitsrecht (70 %) nötig, wo die klassischen Themen, wie nicht ausbezahlte Überstunden, zu niedrige Einstufungen, zeitwidrige Beendigungen oder unbegründete Abmeldungen aufgrund von Krankenständen immer wieder Anlass für schriftliche Interventionen gaben. Insbesondere in der Gastronomie und der Hotelerie kam es vor, dass Mitarbeiter gar nicht oder nicht gänzlich bei der Gebietskrankenkasse angemeldet wurden. „Es fehlt in der Gastronomie auch in der Wertschätzung und am ordentlichen Umgang mit den Mitarbeitern“, beklagt AK-Präsident Erwin Zangerl. Sein Vorschlag wäre es, einen Stern dafür auszugeben, wie die Mitarbeiter bezahlt und behandelt werden. Mag. Georg Ritzer, Leiter der AK Bezirkskammer Kufstein, beklagt, dass auch die Überstunden oft nicht bezahlt werden und bei den Verträgen schon teilweise acht Überstunden eingerechnet sind. Weiters kritisiert er den niedrigen Kollektivlohn: „Es kann nicht sein, dass ein ausgelernter Koch € 1.490,- brutto verdient und ein Abwäscher € 1.420,-“, so Ritzer.
Deutlich zugenommen haben vergangenes Jahr wieder die Bereiche Konsumentenrecht und Miet- und Wohnrecht. Von defekten Fernsehern bis zum Autokauf und vom Schimmelbefall in Wohnungen bis zur Einforderung nicht zurückgestellter Kautionen reichten die Beratungsthemen. „Ein Arbeitgeber sperrte sein Lokal für drei Wochen zu und schickte seine Mitarbeiterin in dieser Zeit stempeln“, weiß Ritzer auch über Kuriositäten zu berichten. Im vergangenen Jahr wurden für die Mitglieder der AK Bezirkskammer Kufstein insgesamt € 1.050.000,- erstritten.
Neben den zahlreichen Infoabenden in der Bezirkskammer Kufstein, die sich großer Beliebtheit erfreuten, wurden wieder zahlreiche Informationsveranstaltungen an Schulen abgehalten. Erklärt wurden die rechtlichen Aspekte von Lehre und Pflichtpraktika, weiters wurde das gesamte Leistungsspektrum der Bezirkskammer vorgestellt.
Bundespräsidentwahl: Ausweis nicht vergessen!
Am 4. Dezember ist es (wieder) soweit: Österreichs Bürger werden zum zweiten Wahlgang der Bundespräsidentwahl 2016 gebeten.
Anweisungen für Wahlbeisitzer
In der letzten Woche wurden die Wahlbeisitzer in den Gemeinden nochmals über den genauen Ablauf informiert. So wurde unter anderem auch nochmals detailliert darauf hingewiesen, dass die WählerInnen der Wahlbehörde vor der Stimmabgabe eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vorlegen müssen, aus der ihre oder seine Identität einwandfrei ersichtlich ist.
Unbedingt ausweisen
Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen Personalausweise, Pässe und Führerscheine oder andere amtlichen Lichtbildausweise in Betracht. Ein Meldezettel oder eine amtliche Wahlinformation sind zum Nachweis der Identität nicht geeignet.
Besitzt die Wählerin oder der Wähler eine entsprechende Urkunde oder eine entsprechende Bescheinigung nicht, so ist eine Zulassung zur Stimmabgabe nur dann möglich, wenn sie oder er der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist und kein Einspruch erhoben wird.
Um Verzögerungen bei der Stimmabgabe zu vermeiden, sollte daher jedenfalls eine der genannten Urkunden oder Bescheinigungen, wie etwa ein Personalausweis, ein Pass oder ein Führerschein mitgeführt und vorgewiesen werden.