Kufsteinblick erweitert Verteilungsgebiet
Der Kufsteinblick startet ins Jahr 2022 mit einer Erweiterung des Verteilungsgebietes. Die Stadt Wörgl und die Gemeinden Angath, Angerberg und Mariastein werden zur Stammausgabe hinzugefügt und erhalten damit ab sofort jede Ausgabe des Kufsteinblick mit der Post.
„Wir haben immer mehr Anfragen aus Wörgl erhalten, was uns dazu bewegt hat, das Verteilungsgebiet nochmals zu überdenken. Mit dieser Erweiterung können wir nun diese Wünsche erfüllen und werden damit die zwei größten Städte des Bezirkes mit jeder Ausgabe beliefern“, so Gerhard Pierzinger, Geschäftsführer des Kufsteinblick.
Bei der Neuausrichtung ist zudem auch noch die Gemeinde Kössen für die Großauflagen des Kufsteinblick hinzugekommen, und damit neben Hopfgarten, Itter, Going, Westendorf, Wiesing und Strass eine weitere - direkt angrenzende - Gemeinde der Nachbarbezirke, die einmal im Monat den Kufsteinblick erhalten.
„Das regionale Interesse hört nicht an der Bezirksgrenze auf - oft ist auch ein Blick über den Tellerrand hinaus wertvoll. Deshalb wird der Kufsteinblick auch in den Grenzgemeinden Kiefersfelden und Oberaudorf aufgelegt, weil dort das Interesse an den Geschehnissen im Bezirk Kufstein sehr groß ist“, weiß Pierzinger.
Die erste Ausgabe des Kufsteinblick erschien am 1. Oktober 2008 und inzwischen ist es die einzige Wochenzeitung im Bezirk, dessen Inhalt zu 100 % lokal produziert wird. Auch der 100%ige Anteil von Herausgeber Gerhard Pierzinger an der GmbH mit Sitz in Langkampfen garantiert die Regionalität der unabhängigen Zeitung.
Fahrverbote für Ausweichverkehr rund um Kufstein
Trotz der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde während der vergangenen Wochenenden vermehrter Ausweichverkehr von der A 12 Inntalautobahn auf das dafür nicht geeignete niederrangige Straßennetz im Bezirk Kufstein festgestellt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden aus diesem Grund punktuelle Fahrverbote erlassen und Dosierampeln aktiviert, um so den Ausweichverkehr zu verhindern. Auf diese bewährten Maßnahmen greift das Land Tirol seit letzten Wochenende wieder zurück, wie die für Verkehr zuständige LH-Stv. Ingrid Felipe bekanntgibt: „Wir beobachten, dass der Ausweichverkehr auf das niederrangige Verkehrsnetz an den Wochenenden zunimmt. Es kommt daher entlang dieser Straßen vermehrt zu beträchtlichen Stauungen, welche die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Ortschaften gefährden. Mit den seit Samstag geltenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass der Wochenendverkehr auch auf den dafür vorgesehenen Straßenzügen bleibt, der Durchzugsverkehr nicht mitten durch die Ortsgebiete rollt und die verlässliche und prompte Einsatzmöglichkeit von Rettungsorganisationen weiterhin sichergestellt ist.“
15. Jänner bis 18. April
Die Fahrverbote für den Durchzugsverkehr auf der L 211 Unterinntalstraße im Gemeindegebiet von Langkampfen, der L 295 Buchberger Straße in Fahrtrichtung Niederndorf und der L 209 Alten Erler Straße ebenso in Richtung Niederndorf gelten jeweils von Samstag, 15. Jänner, bis einschließlich 18. April jeweils an Samstagen von 7 Uhr bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Darüber hinaus erlässt die Stadt Kufstein drei Fahrverbote in ihrem eigenen Wirkungsbereich. Diese gelten jeweils für den Durchzugsverkehr auf der Gemeindestraße Endach/Kufstein ab dem Kreisverkehr ‚Kufstein Süd / B173 / Krankenhaus‘ in Fahrtrichtung Bezirkskrankenhaus Kufstein, vom Eiberg kommend Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung ‚Kreisverkehr Gemeindestraße Eibergstraße‘ (B 173-Bayrischer Hof) Fahrtrichtung Kufstein sowie auf der Einfangstraße abzweigend von der B 171 Fahrtrichtung Norden.
Von diesen Maßnahmen ausgenommen sind, wie auch schon in den vergangenen Jahren, der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. LH-Stv Felipe: „Mit diesen Ausnahmeregelungen wird gewährleistet, dass Fahrzeuglenker, die beispielsweise aufgrund ihres Wohnortes, einer Anlieferung oder auch aufgrund ihres Urlaubs in den betroffenen Regionen bzw. Ortschaften ihr Fahrtziel auch anfahren können.“ Zur Entzerrung des Wochenendverkehrs werden zudem zwei Dosierampeln auf der B 172 Walchseestraße in Niederndorf, eine Dosierampel auf der B 173 Eibergstraße in Fahrtrichtung Kufstein installiert und die bestehende Ampelanlage auf der B 171 Tiroler Straße aktiviert.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie auch online unter: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/fahrverbote-in-tirol/
Liste "MFG" in Kufstein - Mailverkehr
Wie in der Ausgabe 03/2022 des Kufsteinblick angekündigt, steht der Mailverkehr zwischen Lukas Blunder und Hannes Rauch hier zum Download bereit:
https://www.kufsteinblick.at/images/mailverlaufrauchblunder.pdf
Zum Bericht:
https://www.kufsteinblick.at/downloads/Kufsteinblick%20KW0322/index.html#p=18
Wörgler Grüne reichten zwei Aufsichtsbeschwerden ein
Die Wörgler Grünen richteten sich mit zwei Aufsichtsbeschwerden an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Zum einen geht es um den Gemeinderatsbeschluss zum Ankauf der Räumlichkeiten für eine Kinderkrippe um € 2.052.400,-,
zum anderen um sieben nicht behandelte Anträge.
Am 30. September fasste der Wörgler Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss, Räumlichkeiten für eine Kinderkrippe in der KR-Martin-Pichler-Straße anzukaufen. Auf insgesamt 460 m2 sollen zukünftig zwei Gruppen untergebracht werden. Gegen diesen Beschluss gehen die Wörgler Grünen jetzt vor. Es gebe weder einen Kaufvertrag, noch planliche Darstellungen, einen Raum- oder Ausstattungsplan oder eine Kalkulation hinsichtlich Nachvollziehbarkeit von den Kosten der Bauerrichtung in Gegenüberstellung zu einem Kaufpreis. „Es fehlen sämtliche Informationen, wir haben die Katze im Sack gekauft“, so Richard Götz. Auch GR Iris Kahn kann den Kauf nicht nachvollziehen: „Experten sagen durchwegs, dass eine Größe von 5 - 6 m2 pro Kind angebracht ist, Standard sind im Schnitt 3 m2 pro Kind. Bei einer Kinderkrippe haben wir größtenteils Kinder von unter 2,5 Jahren - da ist eine Größe von zehn Kindern empfohlen. Wir halten die Gesamtnutzfläche von 460 m2 für zwei Gruppen daher unverhältnismäßig groß.“
Gesetzwidrigkeit liege auch deshalb vor, da die Einladung zur Gemeinderatssitzung beim
entsprechenden Tagesordnungspunkt lediglich auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln beschränkt war und nicht, wie letztendlich beschlossen, auch gleich einen Kauf beinhaltet. Auch die dem Beschluss zugrunde gelegte „Bereitstellung der notwendigen Mittel“ entspreche keinesfalls den Vorgaben im Sinne des § 82 TGO. „Dieses Gemauschel hinter verschlossenen Türen zieht sich schon die ganze Legislaturperiode. Das muss ein Ende haben“, poltert Kahn.
Unbehandelte Anträge
Nicht zum ersten Mal richteten die Wörgler Grünen eine weitere Aufsichtsbeschwerde gegen von ihnen eingebrachte Anträge, die dem Gemeinderat nicht zur Abstimmung vorgelegt wurden. Konkret geht es um sieben Anträge, die zwar verschiedenen Ausschüssen zugewiesen, aber nicht wie vorgeschrieben innerhalb sechs Monaten im Gemeinderat landeten. „Das hat Methode. Da werden Anträge, die wir für die Verbesserung der Lebensqualität der Wörgler einbringen, im Gemeindeamt in einen großen Papierkorb geworfen - den haben sie extra für die Wörgler Grünen aufgestellt“, mutmaßt Kahn.
Keine Stellungnahme
Da es sich um eine Vielzahl von Vorwürfen handle, die erst geprüft werden müssen, gab es seitens der Stadt Wörgl bzw. Bgm. Hedi Wechner bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme.