Fahrverbote für Ausweichverkehr rund um Kufstein
Trotz der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde während der vergangenen Wochenenden vermehrter Ausweichverkehr von der A 12 Inntalautobahn auf das dafür nicht geeignete niederrangige Straßennetz im Bezirk Kufstein festgestellt. Bereits in den vergangenen Jahren wurden aus diesem Grund punktuelle Fahrverbote erlassen und Dosierampeln aktiviert, um so den Ausweichverkehr zu verhindern. Auf diese bewährten Maßnahmen greift das Land Tirol seit letzten Wochenende wieder zurück, wie die für Verkehr zuständige LH-Stv. Ingrid Felipe bekanntgibt: „Wir beobachten, dass der Ausweichverkehr auf das niederrangige Verkehrsnetz an den Wochenenden zunimmt. Es kommt daher entlang dieser Straßen vermehrt zu beträchtlichen Stauungen, welche die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Ortschaften gefährden. Mit den seit Samstag geltenden Maßnahmen stellen wir sicher, dass der Wochenendverkehr auch auf den dafür vorgesehenen Straßenzügen bleibt, der Durchzugsverkehr nicht mitten durch die Ortsgebiete rollt und die verlässliche und prompte Einsatzmöglichkeit von Rettungsorganisationen weiterhin sichergestellt ist.“
15. Jänner bis 18. April
Die Fahrverbote für den Durchzugsverkehr auf der L 211 Unterinntalstraße im Gemeindegebiet von Langkampfen, der L 295 Buchberger Straße in Fahrtrichtung Niederndorf und der L 209 Alten Erler Straße ebenso in Richtung Niederndorf gelten jeweils von Samstag, 15. Jänner, bis einschließlich 18. April jeweils an Samstagen von 7 Uhr bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Darüber hinaus erlässt die Stadt Kufstein drei Fahrverbote in ihrem eigenen Wirkungsbereich. Diese gelten jeweils für den Durchzugsverkehr auf der Gemeindestraße Endach/Kufstein ab dem Kreisverkehr ‚Kufstein Süd / B173 / Krankenhaus‘ in Fahrtrichtung Bezirkskrankenhaus Kufstein, vom Eiberg kommend Fahrtrichtung Kufstein ab der Abzweigung ‚Kreisverkehr Gemeindestraße Eibergstraße‘ (B 173-Bayrischer Hof) Fahrtrichtung Kufstein sowie auf der Einfangstraße abzweigend von der B 171 Fahrtrichtung Norden.
Von diesen Maßnahmen ausgenommen sind, wie auch schon in den vergangenen Jahren, der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. LH-Stv Felipe: „Mit diesen Ausnahmeregelungen wird gewährleistet, dass Fahrzeuglenker, die beispielsweise aufgrund ihres Wohnortes, einer Anlieferung oder auch aufgrund ihres Urlaubs in den betroffenen Regionen bzw. Ortschaften ihr Fahrtziel auch anfahren können.“ Zur Entzerrung des Wochenendverkehrs werden zudem zwei Dosierampeln auf der B 172 Walchseestraße in Niederndorf, eine Dosierampel auf der B 173 Eibergstraße in Fahrtrichtung Kufstein installiert und die bestehende Ampelanlage auf der B 171 Tiroler Straße aktiviert.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie auch online unter: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/fahrverbote-in-tirol/
Liste "MFG" in Kufstein - Mailverkehr
Wie in der Ausgabe 03/2022 des Kufsteinblick angekündigt, steht der Mailverkehr zwischen Lukas Blunder und Hannes Rauch hier zum Download bereit:
https://www.kufsteinblick.at/images/mailverlaufrauchblunder.pdf
Zum Bericht:
https://www.kufsteinblick.at/downloads/Kufsteinblick%20KW0322/index.html#p=18
Wörgler Grüne reichten zwei Aufsichtsbeschwerden ein
Die Wörgler Grünen richteten sich mit zwei Aufsichtsbeschwerden an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein: Zum einen geht es um den Gemeinderatsbeschluss zum Ankauf der Räumlichkeiten für eine Kinderkrippe um € 2.052.400,-,
zum anderen um sieben nicht behandelte Anträge.
Am 30. September fasste der Wörgler Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss, Räumlichkeiten für eine Kinderkrippe in der KR-Martin-Pichler-Straße anzukaufen. Auf insgesamt 460 m2 sollen zukünftig zwei Gruppen untergebracht werden. Gegen diesen Beschluss gehen die Wörgler Grünen jetzt vor. Es gebe weder einen Kaufvertrag, noch planliche Darstellungen, einen Raum- oder Ausstattungsplan oder eine Kalkulation hinsichtlich Nachvollziehbarkeit von den Kosten der Bauerrichtung in Gegenüberstellung zu einem Kaufpreis. „Es fehlen sämtliche Informationen, wir haben die Katze im Sack gekauft“, so Richard Götz. Auch GR Iris Kahn kann den Kauf nicht nachvollziehen: „Experten sagen durchwegs, dass eine Größe von 5 - 6 m2 pro Kind angebracht ist, Standard sind im Schnitt 3 m2 pro Kind. Bei einer Kinderkrippe haben wir größtenteils Kinder von unter 2,5 Jahren - da ist eine Größe von zehn Kindern empfohlen. Wir halten die Gesamtnutzfläche von 460 m2 für zwei Gruppen daher unverhältnismäßig groß.“
Gesetzwidrigkeit liege auch deshalb vor, da die Einladung zur Gemeinderatssitzung beim
entsprechenden Tagesordnungspunkt lediglich auf die Bereitstellung von finanziellen Mitteln beschränkt war und nicht, wie letztendlich beschlossen, auch gleich einen Kauf beinhaltet. Auch die dem Beschluss zugrunde gelegte „Bereitstellung der notwendigen Mittel“ entspreche keinesfalls den Vorgaben im Sinne des § 82 TGO. „Dieses Gemauschel hinter verschlossenen Türen zieht sich schon die ganze Legislaturperiode. Das muss ein Ende haben“, poltert Kahn.
Unbehandelte Anträge
Nicht zum ersten Mal richteten die Wörgler Grünen eine weitere Aufsichtsbeschwerde gegen von ihnen eingebrachte Anträge, die dem Gemeinderat nicht zur Abstimmung vorgelegt wurden. Konkret geht es um sieben Anträge, die zwar verschiedenen Ausschüssen zugewiesen, aber nicht wie vorgeschrieben innerhalb sechs Monaten im Gemeinderat landeten. „Das hat Methode. Da werden Anträge, die wir für die Verbesserung der Lebensqualität der Wörgler einbringen, im Gemeindeamt in einen großen Papierkorb geworfen - den haben sie extra für die Wörgler Grünen aufgestellt“, mutmaßt Kahn.
Keine Stellungnahme
Da es sich um eine Vielzahl von Vorwürfen handle, die erst geprüft werden müssen, gab es seitens der Stadt Wörgl bzw. Bgm. Hedi Wechner bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme.
Kufstein: Bgm. Martin Krumschnabel präsentiert „saniertes Budget“
Am 15. Dezember wird der Gemeinderat der Stadt Kufstein über den Voranschlag für 2022 beraten und beschließen. Lt. Bgm. Martin Krumschnabel ist der Voranschlag trotz des bevorstehenden Wahljahres von keinerlei `Wahlzuckerl` geprägt.
Die Stadt Kufstein habe nicht nur im Jahr 2021 keine Schulden gemacht, sondern die Schulden von € 26 Mio. auf € 23, 5 Mio. senken können, auch im Jahr 2022 sei trotz Investitionen keine Erhöhung des Schuldenstandes vorgesehen.
Wie Krumschnabel in einer Aussendung mitteilte, wird er dem Gemeinderat einen Voranschlag im Umfang von rund € 64 Mio. im Finanzierungshaushalt vorlegen, darüber hinaus einen Investitionshaushalt von fast € 7 Mio.
„Trotz sparsamer Budgetierung wird die Stadt Kufstein im nächsten Jahr Schwerpunkte im Umweltbereich setzen und die in Gründung befindliche Genossenschaft Kufstein Mobil wird ihre Arbeit aufnehmen. Die Stadt Kufstein selbst wird rund € 500.000,- in die Hand nehmen, um den Ausbau des Radwegenetzes zu finanzieren. Auch das restliche Gemeindestraßennetz wird weiterhin saniert und ausgebaut, hier sind insgesamt rund € 2,1 Mio. im Budget vorgesehen, darin Bobweg und allgemeiner Straßenbau € 1.030.000,-“, erklärt Krumschnabel.
Ein wesentliches Projekt für 2022 sei der Neubau eines Kindergartens im Erdgeschoss des Altenwohnheimes in Zell, wo in einer ersten Ausbaustufe zwei Gruppen untergebracht werden können.
Folgende Projekte sollen u.a. im kommenden Jahr finanziert bzw. ausfinanziert und dafür Mittel über den „Investitionsnachweis“ bereitgestellt werden: Schulzentrum Sparchen € 250.000,-; Kindergarten Endach – Planung, Sanierung/Erweiterung € 100.000,-; Kindergarten Zell – Lindenallee € 407.000,-; Fachhochschule Baustufe 4 € 500.000,-; Hochwasserschutz Anteil Stadt (Sofortmaßnahmen 2021)€ 176.000,-; Errichtung Wasserrettung Stützpunkt Anteil Stadt (zuzüglich Grund) € 240.000,-. „Ich freue mich, dass ich dem Gemeinderat zum Abschluss der Periode trotz schwierigster Zeiten ein derartiges Budget vorlegen kann, womit der Schuldenstand so herabgesetzt werden kann, dass der nächste Gemeinderat weitere Großvorhaben im Bildungsbereich in Angriff nehmen kann, die ich für unbedingt notwendig halte“, so Krumschnabel abschließend.